Initiative "Luzerner Tourismus in Balance"
Am 28. März lancieren wir die kommunale Initiative „Luzerner Tourismus in Balance!“
90% der Luzerner:innen wünschen sich einen Stopp des touristischen Wachstums. Luzern ist keine Millionenmetropole und die Grösse der Innenstadt durch See, Reuss und Topographie beschränkt. Im Sommer und Winter spitzt sich die Situation zu. Um diese Effekte zu glätten, müssen Hotelbetten während des ganzen Jahres – das heisst auch in der Nebensaison – gleichmässig belegt werden.
Mit der Initiative soll insbesondere das Umgehen des Reglements über die Kurzzeitvermietung durch “Pseudo-Hotels” vermieden werden, indem der Neubau von Hotels eingeschränkt wird. Seit die gewerbliche Vermietung von ganzen Wohnungen eingeschränkt wurde, droht nun, dass gewerbliche Airbnb-Anbieter:innen das Reglement umgehen, indem Self Check-in Hotels eröffnet werden. Denn Hotels können auch in der Wohnzone dem Wohnanteil angerechnet werden, sie vernichten dringend benötigten Wohnraum.
Die Initiative «Luzerner Tourismus in Balance!» ist inspiriert durch eine entsprechende Regelung in der Tourismusmetropole Amsterdam (Hotelbeleid) und fordert eine Obergrenze für die Anzahl bewilligter und betriebener Hotelbetten. Durch die Initiative kann Wohnraum und die Lebensqualität der Stadt Luzern erhalten werden. Die Obergrenze soll für jede Hotelklassifikation (Sternen-Kategorien) festgelegt werden. Damit wird sichergestellt, dass weiterhin ein breites Angebot, von Jugendherberge bis 5-Sterne-Hotel, besteht. Neubauten oder Erweiterungen wären nur noch zulässig, wenn gleichzeitig ein bestehender Beherbergungsbetrieb derselben Kategorie geschlossen oder verkleinert werden würde. Ebenso müssten Neubauten im Vergleich zu den ersetzten Betrieben höhere Standards bezüglich Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und städtebaulicher Integration aufweisen. Des Weiteren müssten sie für das Quartier und die lokale Bevölkerung einen Mehrwert schaffen.
Initiativtext
Gestützt auf § 131 des Stimmrechtsgesetzes und Art. 6 der Gemeindeordnung der Stadt Luzern verlangen die unterzeichneten Stimmberechtigten der Stadt Luzern in Form der Anregung vom Stadtrat, dem Grossen Stadtrat Bericht und Antrag mit folgendem Zweck vorzulegen: Änderung der Bau- und Zonenordnung in folgendem Sinne:
- Die im Kalenderjahr der Annahme dieser Initiative auf dem Gemeindegebiet der Stadt Luzern bewilligten und betriebenen Hotelbetten bilden eine Gesamtobergrenze. Diese Obergrenze ist pro Kategorie der offiziellen Hotelklassifikation (Sterne-Kategorien nach dem jeweils massgebenden Branchenstandard) festgelegt. Eine Erhöhung der Gesamtobergrenze ist unzulässig, der Stadtrat kann die Obergrenzen pro Kategorie anpassen.
- Der Neubau eines Hotels oder eines anderen touristischen Beherbergungsbetriebs ist nur zulässig, wenn gleichzeitig ein bestehender
Beherbergungsbetrieb derselben Hotelkategorie dauerhaft aufgegeben wird. Die Anzahl Hotelbetten eines Neubaus darf nicht höher sein als die Anzahl der Betten des ersetzten Betriebs. - Umbauten oder Erweiterungen bestehender Hotels und touristischer Beherbergungsbetriebe sind zulässig, sofern die Obergrenze nicht überschritten wird.
- Die Vergabe freiwerdender Hotelbetten erfolgt nach objektiven und transparenten Kriterien.
– Neubauten müssen im Vergleich zum ersetzen Betrieb nachweislich höhere Standards in Bezug auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und städtebauliche Integration nachweisen sowie für das Quartier und die lokale Bevölkerung einen Mehrwert schaffen. Die Nachbarschaft ist frühzeitig zu informieren und in den Planungsprozess einzubeziehen. - Der Stadtrat erlässt die notwendigen Ausführungsbestimmungen, insbesondere zu den Definitionen, zum Vollzug und zu
Übergangsbestimmungen.
